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BGH bestätigt Forenbetreiberhaftung für fremde Beiträge ab Kenntnis Options

von Mickey vom 05.06.2019 - 295 Hits - 1 Antwort

Der 6. Zivilsenat des obersten Gerichts hat am heutigen Dienstag Nachmittag (Az. VI ZR 101/06) entschieden, dass Betreiber von Webforen für dort eingestellte ehrverletzende Inhalte in der Verantwortung sind, sobald sie davon Kenntnis haben.

Wird durch einen Forenbeitrag ein Dritter in seinen Rechten verletzt, hat dieser demnach gegen den Forenbetreiber Anspruch auf Unterlassung des rechtswidrigen Postings. Der Betreiber wird also als so genannter Störer voll in die Haftung genommen, auch dann, wenn der eigentliche Urheber eines rechtsverletzenden Inhalts bekannt ist.
Damit hat der BGH ein Berufungsurteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf aufgehoben und zurückverwiesen. Das OLG Düsseldorf hatte die Störerhaftung (Az. 1-15 U 180/05) für Betreiber von Meinungsforen teilweise außer Kraft gesetzt.

Die Begründung des Urteils und Fragen zur eventuellen Vorabprüfungspflicht eines Forenbetreibers, wie sie das LG Hamburg im bekannten Heise Forenurteil (Az. 324 O 721/05) vom 2. Dezember 2005 auferlegen wollte, äußerte sich der BGH-Senat in der Verhandlung nicht.
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