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Internet: LG Kleve für verlängerte Widerrufsfrist bei eBay Options

von Mickey vom 12.03.2019 - 210 Hits -

Das Landgericht Kleve stellte mit dem Urteil vom 02.03.2007 (8 O 128/06) fest, dass die Widerrufsfrist bei Online-Auktionen 4 Wochen und nicht 14 Tage beträgt.

Somit schloß es sich den Urteilen des KG Berlin und des OLG Hamburg an. Das Erfordernis der Textform der Belehrung sei nicht erfüllt, da diese nicht in einer Urkunde oder auf eine andere zur dauerhaften Wiedergabe in Schriftzeichen geeignete Weise abgegeben wurde (§ 355 II S. 1 BGB).

Daraus folgt, dass die Belehrung i.G. nicht vor Vertragsabschluß mitgeteilt werden kann und die Frist in der Konsequenz gem. § 355 II S.2 BGB 4 Wochen beträgt.

Quelle und mehr unter it-rechtsinfo.de
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