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Neues TKG rechtswidrig: EU fordert Stellungnahme Options

von tonja vom 27.02.2019 - 145 Hits -

Wie angekündigt hat die EU-Kommission heute - unmittelbar nach Inkrafttreten des Telekommunikationsänderungsgesetzes (TKÄndG) beschlossen, Deutschland ein förmliches Mahnschreiben zu übersenden, in dem sie ihre Kritik an der Regelung zur "Regulierung neuer Märkte" in § 9a TKG nochmals bekräftigt und die Bundesregierung zur Stellungnahme innerhalb einer Frist von 15 Tagen auffordert. Bereits im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens hatte Brüssel in so noch nie da gewesener Deutlichkeit mehrfach darauf hingewiesen, dass die auch national höchst umstrittene Regulierungsfreistellung "neuer Märkte" gegen EU-Recht verstoße und mit der Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens gedroht.

"Es ist völlig unverständlich, weshalb die Bundesregierung und der Gesetzgeber die Kritik der EU-Kommission nicht ernst genommen haben und sogar ein Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof bewusst in Kauf nehmen", kritisiert Jürgen Grützner, Geschäftsführer des Verbandes für Telekommunikations- und Mehrwertdienste e.V. (VATM) die Haltung Berlins.
Auch der VATM hatte sich im vergangenen Jahr immer wieder für eine Änderung des Gesetzes ausgesprochen. "Wie auch die EU-Kommission kritisieren wir insbesondere, dass durch einen Regulierungsverzicht ausschließlich dem nach wie vor marktbeherrschenden Ex-Monopolisten Deutsche Telekom AG (DTAG) staatlicher Investitionsschutz gewährt wird. Gleichzeitig wird die Entscheidungsfreiheit des Regulierers in rechtlich unzulässiger Weise eingeschränkt", erläutert Jürgen Grützner die Problematik.

Aller Warnungen ungeachtet hat der Gesetzgeber keine Änderungen vorgenommen, durch die die Bedenken der EU-Kommission ausgeräumt worden wären. Das nun heute beschlossene sogenannte "Mahnschreiben" stellt den ersten Schritt im Verfahren vor Einreichung einer Klage beim Europäischen Gerichtshof dar.

"Wir hatten bis zuletzt gehofft, dass der Gesetzgeber doch noch einlenkt und ein solches langjähriges Gerichtsverfahren verhindert. Es war aufgrund der sehr klaren Worte aus Brüssel eindeutig, dass deutsche Alleingänge zur Förderung vermeintlicher "nationaler Champions" und damit einhergehende Sonderregelungen nicht geduldet werden würden", stellt Jürgen Grützner die Situation klar. "Die Folge ist nun, dass bis zur letztinstanzlichen Klärung des Rechtsstreits jahrelang eine massive Rechts- und Planungsunsicherheit im Markt vorherrschen wird." Dies geht zu Lasten der investitionswilligen Unternehmen und damit im Endeffekt zu Lasten der Verbraucher. "Das gesetzgeberische Ziel, verlässliche Rahmenbedingungen für neue Infrastrukturinvestitionen zu schaffen, ist jedenfalls klar verfehlt worden", so die Bilanz des VATM-Geschäftsführers.
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