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Wettbewerb: Werbung ohne Angabe der Umsatzsteuer ist unlauter Options

von Mickey vom 26.02.2019 - 280 Hits -

Das Oberlandesgericht Hamburg entschied mit dem Urteil vom 04.01.2007 (3 W 224/06), dass die Werbung mit einem Preis ohne Angabe der Umsatzsteuer ein Verstoß gegen die Preisangabenverordnung (PAnV) darstellt.

Die Handlung sei in der Folge unlauter und stelle ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht dar. Der fehlende Hinweis "incl. Umsatzsteuer" könne auch nicht als Bagatellverstoß bewertet werden, da das Unterlassen dazu geeignet ist, den Wettbewerb zum Nachteil der Verbraucher mehr als nur unerheblich zu beeinträchtigen.
Zweck der PAnV ist es, Nachfragen und die Gefahr von Missverständnissen von vornherein zu vermeiden, auch wenn der Endverbraucher regelmäßig davon ausgehen wird, dass ihm gegenüber mit Brutto-Preisen geworben wird.

Quelle und mehr unter it-rechtsinfo.de
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