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Gericht bestätigt Hausrecht für Forenbetreiber Options

von Mickey vom 12.02.2019 - 664 Hits - 1 Antwort

Nach einem Urteil des Landgerichts München vom vom 25. Oktober 2006 (Az. 30 O 11973/05) steht dem Betreiber eines Forums ein virtuelles Hausrecht zu, auf dessen Basis Nutzer von der weiteren Forenteilnahme ausgeschlossen werden können.

Trotz Verbots des Forenbetreibers aufgrund von wiederholten Verstößen gegen die Nutzungsbedingungen meldete sich ein User mehrfach erneut an.
Nach Klageerhebung gab der User in der mündlichen Verhandlung eine Unterlassungserklärung ab und verpflichtete sich strafbewehrt, es zu unterlassen, sich an den bei Heise Online bereitgehaltenen Foren zu beteiligen.

Die Verfahrenskosten hat der Beklagte zu tragen, da er "im Rechtsstreit unterlegen wäre".

Das Gerichts stellte fest, dass bei der Anmeldung zu einem Internetforum ein Vertrag geschlossen wird, der den Nutzer unter anderem zur Einhaltung bestimmter Regeln verpflichtet.
Hieraus ergebe sich ein virtuelles Hausrecht des Anbieters, dem die Befugnis zustehe, Beiträge zu löschen oder den Zugang zu ihnen zu sperren

Das LG München bestätigte damit die Existenz des virtuellen Hausrechts für Forenbetreiber, und traf somit die Feststellung, dass sehr wohl zwischen Anbieter und Nutzer ein Vertrag geschlossen wird, dessen Inhalt unter anderem von den Nutzungsbedingungen des Betreibers bestimmt wird.
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