online 1
gast (50)

/ News

Urheberrecht: Keine Störerhaftung des Anschluss-Inhabers für Verletzungen durch volljähriges Kind Options

von Mickey vom 05.02.2019 - 439 Hits -

Das Landgericht Mannheim entschied mit dem Urteil vom 29.09.2006 (7 O 76/06), dass der Inhaber eines Internetanschlusses für Urheberrechtsverletzungen, die durch ein volljähriges Familienmitglied begangen wurden, nicht als Störer haftet.

Die Störerhaftung könne grundsätzlich nur gegeben sein, insofern der Anschluss-Inhaber die ihm obliegenden Prüfungs- und Überwachungspflichten verletzt hat. Der Umfang dieser Pflichten bestimme sich danach, ob und inwieweit dem Beklagten als Störer nach den Umständen eine Überprüfung der Internetnutzung zuzumuten sei. Im Familienverbund sei dies nur insoweit anzunehmen, als die Überprüfung im Rahmen der Erziehung von Kindern in Abhängigkeit von deren Alter notwendig ist.
Da nun ein volljähriges Kind nach der allgemeinen Lebenserfahrung im Umgang mit Computer- und Internettechnologie einen Wissensvorsprung vor seinen erwachsenen Eltern hat, bedurfte es in diesem Fall keiner einweisenden Belehrung.
Der Anschluss-Inhaber hafte somit nicht als Störer.

Quelle und mehr unter it-rechtsinfo.de
[Kommentar schreiben]

Ähnliche Themen

Name des Inhabers unbekannter Handynummer
woopdedu  05.11.2007 - 381 Hits - 1 Antwort

usb anschluss
eileen  08.11.2007 - 138 Hits - 7 Antworten

Urheberrecht
JumperFriend  26.04.2008 - 22 Hits - 4 Antworten

Outlook verwenden bei mehreren Benutzern
1012-Hansi  01.05.2008 - 129 Hits -

Ihre Frage

Ich möchte eine Frage im Forum stellen

Version: supportware 1.9.150 / 10.06.2022, Startzeit:Mon Jan 26 20:06:00 2026