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Impressumpflicht für E-Mails Options

von tonja vom 30.01.2019 - 499 Hits -

Für elektronische Geschäftspost gelten seit 1.1.2007 neue Pflichtangaben. Rechtsanwalt Jens Nebel, IT Experte der Kanzlei Kümmerlein Simon und Partner, warnt vor einer neuen Abmahnwelle: "Kaum ein Unternehmer kennt die neuen Regeln, die wenigsten Firmen setzen sie um." Dann haben Mitbewerber leichtes Spiel. "Pro Abmahnung müssen Unternehmen mit Gebühren bis zu 2000 Euro rechnen."

Seit Jahresbeginn müssen geschäftliche Emails und Telefaxe die gleichen Angaben enthalten, die auch für Geschäftsbriefe vorgeschrieben sind. Zu diesen Pflichtangaben zählen beispielsweise Name, Rechtsform und Sitz der Firma sowie das zuständige Registergericht und die Handelsregisternummer.

Zudem müssen alle Vorstandsmitglieder und Geschäftsführer sowie der Aufsichtsratsvorsitzende mit Vor- und Nachnamen genannt werden. Eine Ausnahme gilt bei schon bestehender Geschäftsverbindung: Dann dürfen Schreiben, bei denen üblicherweise nur noch ein Vordruck ausgefüllt wird (z. B. Lieferscheine oder Mahnungen, nicht jedoch Bestellscheine) auch ohne die Pflichtangaben versandt werden.

Die Regelung wurde im Zuge der EU Harmonisierung der Publizitätspflichten eingeführt. "In der Praxis werden aber vor allem professionelle Abmahner profitieren", befürchtet Rechtsanwalt Jens Nebel. Die Wirtschaftskanzlei warnt ihre Mandanten deshalb derzeit vor der neuen finanziellen Bedrohung.
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