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Internet: Reihen-Abmahnungen gegen Mitbewerber nicht zwingend rechtsmissbräuchlich Options

von Mickey vom 22.01.2019 - 291 Hits -

Das Oberlandesgericht München hatte in drei Beschlüssen vom 20.12.2006 (29 W 2903/06, 29 W 2904/06, 29 W 2905/06) darüber zu entscheiden, ob die reihenweise verschickten Abmahnungen einer großen Elektromarktkette einen Rechtsmissbrauch darstellen.
Die Richter kamen - entgegen der Vorinstanz - zu einem negativen Ergebnis.
Die Rechtsverfolgung gegen mehrere Mitbewerber, die eine gemeinschaftliche Werbeanzeige geschaltet haben, in jeweils getrennten Verfügungsverfahren könne nämlich nur rechtsmissbräuchlich sein, wenn diese einen einheitlichen Gerichtsstand haben und durch denselben Rechtsanwalt vertreten werden.
Allein daraus, dass ein konkreter Mitbewerber gegen diverse, wenn auch gleich gelagerte Wettbewerbsverstöße verschiedener Antragsgegner vorgeht, könne ein Rechtsmissbrauch im Sinne des § 8 Abs. 4 UWG nicht gefolgert werden.

unter http://www.it-rechtsinfo.de/index.php/news/18/84/ it-rechtsi...
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