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Internet: KG bestätigt verlängerte Widerrufsfrist bei eBay Options

von Mickey vom 08.01.2019 - 365 Hits -

Das Kammergericht Berlin entschied abermals mit dem Beschluß vom 05.12.2006 (5 W 295/06), dass die Widerrufsfrist bei Fernabsatzverträgen über das Auktionshaus eBay einen Monat beträgt.
Nach dem Wortlaut des Gesetzes könne die Frist nur in dem Fall 2 Wochen betragen, in dem die Belehrung dem Verbraucher vor Vertragsschluss in Textform mitgeteilt worden ist. Dies sei aus technischen Gründen bei eBay nicht möglich, denn das zur Verfügung stellen im Rahmen des Angebots erfülle nicht die Voraussetzung der Übermittlung.

Texte, die in das Internet eingestellt, dem Verbraucher aber nicht (z.B. per E-Mail) übermittelt werden, erfüllen das Erfordernis der Schriftform nur, wenn dieser sie zuvor ausgedruckt oder gespeichert hat.
Die folglich falsche Belehrung über das Widerrufsrecht stellt somit ein Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb dar, weil gegenüber dem Verbraucher die vorgeschriebenen Informationen nicht klar und deutlich mitgeteilt werden.
Quelle und mehr unter it-rechtsinfo.de
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