Unternehmensdaten jetzt für jeden online abrufbar Options
von
tonja vom
03.01.2019 - 438 Hits -
Am 01.01.2007 tritt das Gesetz über elektronische Handels- und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG) in Kraft. Die Transparenz von Unternehmensdaten wird damit deutlich verbessert. Wesentliche Informationen über das Unternehmen werden künftig zentral gebündelt für jedermann online abrufbar sein. Mit dem EHUG wird ein vollständig elektronisches Handelsregister und ein neuartiges elektronisches Unternehmensregister eingeführt. Die Notare übermitteln künftig Handelsregisteranmeldungen ausschließlich elektronisch an das Register, so dass die Daten ohne Mehraufwand bei den Gerichten elektronisch zur Verfügung gestellt werden können. Durch das neue Verfahren ist zudem eine erhebliche Beschleunigung der Handelsregistereintragungen zu erwarten, die nach der intensiven Vorbereitung durch den Notar im Handelsregister per Mausklick erfolgen können.
Bereits seit Jahren werden eine Reihe von Grundbüchern, Handels- und sonstigen Registern in elektronischer Form geführt. Mit der Einführung dieser Register wurde Notaren die Möglichkeit gegeben, Informationen elektronisch abzurufen. Bislang konnten indes auf dem umgekehrten Weg Daten vom Notar zu den Registern nicht in elektronischer Form übertragen werden. Zudem waren die Register nicht jedermann zugänglich.
Vom 01.01.2007 an können unter der Internet-Adresse
www.unternehmensregister.de wesentliche publikationspflichtige Daten eines Unternehmens zentral und online abgerufen werden. Ziel des zentralen Unternehmensregisters ist es, die bestehende Zersplitterung von Datenbanken mit Unternehmensinformationen durch eine Zusammenführung der Informationen zu überwinden und so die Markttransparenz zu steigern. Anleger, Geschäftspartner und Verbraucher können sich die maßgeblichen Unternehmensinformationen, wie Registereintragungen oder Jahresabschlüsse, künftig sehr zügig und problemlos im Internet besorgen.