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Widerrufsfristen beim Online-Handel Options

von tonja vom 05.12.2018 - 271 Hits -

Immer wieder fragen sich Händler, welche Widerrufsfrist für ihr im Internet abgeschlossenesGeschäft gilt. Mal ist von einem Monat die Rede, dann wieder von zwei Wochen.

Bei Internetgeschäften kommt es auf den Zeitpunkt an, wann der Käufer in Textform auf sein Widerrufsrecht und den Fristbeginn hingewiesen wird (§ 312 BGB - Fernabsatzregelung). Zwei Wochen Rücktrittsrecht haben Verbraucher, wenn sie vor dem Kauf informiert werden, bis wann und wo sie sich dazu äußern müssen. Erfolgt die Widerrufsbelehrung erst nach dem Vertragsabschluss, verlängert sich die Widerrufsfrist und dauert einen Monat.

Internetauktionshäuser wickeln die Geschäfte unterschiedlich ab, was auch zu deutlichen Unterschieden in den Fristen führt. Bei eBay beispielsweise kommt der Vertrag bereits beim Klicken auf das Bieten-Feld zustande. Die Widerrufsbelehrung wird nachträglich erteilt und dauert deshalb 1 Monat. Versteigerungen bei Auvito.de hingegen sind nur an zwei Wochen Widerrufsfrist gebunden. Auvito.de sendet dem Käufer bei Auktionsende zuerst die Widerrufsbelehrung per Email zu, danach folgt die Kaufbestätigung. Bei Auvito.de erlangen Händler also binnen zwei Wochen endgültige Sicherheit über ihren jeweiligen Verkaufsabschluss.
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