Wettbewerb: Abmahnungen einer großen deutschen Elektromarktkette rechtsmissbräuchlich Options
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Mickey vom
20.11.2018 - 245 Hits -
Das Landgericht München entschied mit dem Beschluss vom 29.08.2006 (33 O 14925/06), dass die Abmahnungen einer großen deutschen Elektromarktkette gegen Online-Shops als rechtsmissbräulich einzustufen seien.
Die Presse hatte bereits mehrfach darüber berichtet, dass kleineren Online-Händlern wegen unzutreffenden Versandkostenangaben ein Wettbewerbsverstoß zur Last gelegt wurde, einhergehend mit der Forderung von hohen Abmahnungsgebühren.
In sechs Fällen hat die Kammer nun Anträge auf Erlass von einstweiligen Verfügungen wegen Rechtsmissbrauch abgelehnt. Bei einer Gesamtwürdigung der Vorgehensweise des bekannten Unternehmens lasse sich erkennen, dass ein Gebührenerzielungsinteresse dominiere. Dem Gericht lagen gleichzeitig von verschiedenen Märkten der Kette ca. 80 ähnliche Anträge vor.
Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.
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it-rechtsinfo.de