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Urheberrecht: Ebay haftet für Rechtsverletzungen Dritter Options

von Mickey vom 09.10.2018 - 229 Hits -

Das Oberlandesgericht München entschied mit dem Urteil vom 21.09.2006 (29 U 2119/06), dass die Auktionsplattform eBay als Störer für von Dritten begangene Urheberrechtsverletzungen haften kann. Dies sei der Fall, wenn dem Unternehmen die Rechtsverletzung bekannt ist, aber keine geeigneten Maßnahmen gegen eine Wiederholung vorgenommen wurden und das entsprechende Angebot nicht umgehend gesperrt wurde. Der Rechteinhaber kann eBay dann auf Unterlassung in Anspruch nehmen und nach § 101a UrhG Auskunft verlangen.

Quelle und mehr unter it-rechtsinfo.de
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