online 1
gast (50)

/ News

OLG Hamburg bestätigt verlängerte Widerrufsfrist für eBay Options

von Mickey vom 11.09.2018 - 261 Hits -

Das Oberlandesgericht Hamburg entschied mit dem Urteil vom 24.08.2006 (3 U 103/06), dass die Widerrufsfrist bei einem Fernabsatzvertrag über den Online-Marktplatz eBay einen Monat beträgt. Die reguläre 2-Wochen-Frist gelte nur, wenn die erforderliche Widerrufsbelehrung in Textform bei Vertragsschluss erfolge.
Eine im Internet abrufbare Belehrung genüge dem nicht. Im vorliegenden Fall hatte der Verkäufer den Hinweis auf der "Mich"-Seite in den AGBs untergebracht. Nach Ansicht der Richter kommen aber für die in Rede stehende Textform nur Verkörperungen auf Papier, Diskette, CD-Rom oder Fax in Betracht. Ebenso auch die E-Mail, da die Belehrung so direkt den Empfänger erreiche. Die Speicherung auf der eBay-Platform genüge allerdings nicht, da hier der Verkäufer die Belehrung ohne Weiteres wieder entfernen könne.
Dem Unterlassungsbegehren des Konkurrenten wurde somit stattgegeben.

Quelle und mehr unter it-rechtsinfo.de
[Kommentar schreiben]

Ähnliche Themen

e-mail adresse nicht bestätigt
fool  27.01.2007 - 284 Hits -

ACHTUNG, TROJANER in E-Mail, angeblich von Ebay !!!
HaGe  21.02.2007 - 68 Hits - 1 Antwort

2 spalten miteinander vergleichen
M4j03  09.03.2007 - 82 Hits - 15 Antworten

Ihre Frage

Ich möchte eine Frage im Forum stellen

Version: supportware 1.9.150 / 10.06.2022, Startzeit:Mon Jan 26 09:21:55 2026