Urheberrecht: Werbetexte auf Webseiten können schutzfähig sein Options
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Mickey vom
07.08.2018 - 200 Hits -
Das Landgericht Berlin entschied mit dem Urteil vom 26.01.2006 (16 O 543/05), dass Werbetexte auf Webseiten unter Umständen urheberrechtlich geschützt sein können. Beide Parteien des vorliegenden Rechtsstreites bieten im Internet kostenpflichtig die Gestaltung von Webseiten an.
Der Beklagte bediente sich dabei im wesentlichen derselben Werbetexte wie die Klägerin, was von der Klägerin gerügt wurde. Zu Recht, stellten die Richter nun fest.
Der Mitbewerber dürfe die Texte nicht unverändert übernehmen, da sie urheberrechtlichen Schutz genießen. Es könne offen bleiben, ob jede Textzeile für sich genommen ein Sprachwerk i.S.d. Urheberrechtsgesetzes sei, die Darstellung lässt in ihrer Gesamtheit jedenfalls eine individuelle, schöpferische Tätigkeit erkennen.
Die Richter stellten dabei besonders auf die Gliederung der Präsentation ab. Auch diese hatte der Beklagte in reduzierter Form übernommen.
Quelle und weitere Infos:
it-rechtsinfo.de