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Wettbewerb: Klingelton-Werbung in Jugendmagazinen wettbewerbswidrig Options

von Mickey vom 09.04.2018 - 174 Hits - 1 Antwort

Der Bundesgerichtshof entschied mit dem Urteil vom 06.04.2006 (I ZR 125/03), dass Werbung für Handy-Klingeltöne in Jugendzeitschriften gegen das Wettbewerbsrecht verstoße, insoweit die Kosten lediglich über Minutenpreise dargestellt werden. Ausgangspunkt der Entscheidung war die Klage des Bundesverband der Verbraucherzentralen, nach deren Auffassung auf diese Weise die geschäftliche Unerfahrenheit der Zielgruppe ausgenutzt werde. Durch die Ungewissheit über die Dauer für den Download eines Klingeltons seien die enstehenden Kosten nicht offenkundig dargelegt. Die Richter teilten diese Ansicht, da es Minderjährigen nicht möglich sei, die durch die Werbung angepriesene Leistung in Bezug auf Bedarf, Preiswürdigkeit und finanzielle Folgen zu bewerten. Die beklagte Werbung stelle die Kosten nicht überschaubar dar und ist somit unzulässig.

Quelle und weitere Infos: it-rechtsinfo.de
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