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Vertrag: ISDN-Schaltung als Ersatz für DSL unzulässig Options

von Mickey vom 06.04.2018 - 300 Hits -

Das Amtsgericht Frankfurt a.M. entschied mit dem Urteil vom 16.06.2005 (31 C 3596/04-83), dass die Lieferung oder die Freischaltung eines ISDN-Anschlusses anstatt des vereinbarten DSL-Anschlusses unzulässig sei. Zunächst einmal müsse der Telekommunikationsanbieter die Verfügbarkeit des DSL-Anschlusses bei dem Neukunden prüfen, da er sonst die geforderte Leistung gar nicht anbieten könne. Klauseln im Auftragsformular, wonach der Kunde bei Nichtverfügbarkeit von DSL auf ISDN verwiesen wird, sind überraschend und folglich unzulässig. Schaltet das Unternehmen dennoch einen ISDN-Anschluss frei, ist der Kunde nicht zur Zahlung der entsprechenden Vergütung verpflichtet. Nach Ansicht der Richter sei es allgemein bekannt, dass ISDN wegen seiner Langsamkeit überhaupt kein angemessener Ersatz für DSL ist.

Quelle und weitere Infos: it-rechtsinfo.de
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