Urheberrecht: Bundesregierung beschließt Modernisierung des Urheberrechts Options
von
Mickey vom
26.03.2018 - 209 Hits -
Mit dem Beschluß vom 22. März 2006 hat die Bundesregierung den „Zweiten Korb” der Urheberrechtsnovelle verabschiedet und somit nach Aussagen von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries die Rechte zum Schutz des geistigen Eigentums "fit für das digitale Zeitalter" gemacht. Nach der Novelle ist es nun zwar weiterhin zulässig, eine Privatkopie von einem urheberrechtlich geschützten Werk auch in digitaler Form vorzunehmen. Die Umgehung von Kopierschutz ist allerdings verboten, wie es auch durch EU-Recht vorgegeben wurde. Neu ist zudem, dass eine Vergütung auf Geräte und Speichermedien nun im Gesetz festgelegt ist. Die Höhe der Vergütung müssen die Verbände der Hersteller als Zahlungspflichtige und die Rechtsinhaber (Verwertungsgesellschaften) als Zahlungsempfänger untereinander allerdings selber aushandeln. Der Gesetzgeber legt hier keine Kriterien fest, wobei aber ein Grundsatz wie "Je mehr Kopierschutz, desto weniger Gerätevergütung" zu berücksichtigen sei. Im Weiteren befasst sich der "zweite Korb" mit den Verwertungsrechten bezüglich bisher unbekannter Nutzungsarten und auch Sonderrechten für die Filmwirtschaft.
Quelle und weitere Infos:
it-rechtsinfo.de