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Internet: Mehr Schutz vor Missbrauch für Auktions-Nutzer Options

von Mickey vom 06.03.2018 - 132 Hits -

Das Oberlandesgericht Köln entschied mit dem Urteil vom 13.01.2006 (19 U 120/05), dass ein Verkäufer bei Online-Auktionen nicht durch ein verwendetes Passwort berechtigterweise davon ausgehen kann, einen Vertragspartner erhalten zu haben. Das Gericht will damit sagen, dass ein von der registrierten Person abweichender Dritter, der Kenntnis über das entsprechende Passwort hat, nicht folglich eine Duldungs- oder Anscheinsvollmacht besitzt. Somit könne diese Person auch keinen Vertrag für die registrierte Person schließen. Nach Ansicht der Richter sei aufgrund der unvermindert gegebenen Missbrauchsmöglichkeiten kein schützenswerter Vertrauenstatbestand bei Online-Auktionen vorliegend. Die Klage auf Verpflichtung zur Zahlung des Kaufpreises für einen bei eBay ersteigerten PKW Porsche 996 Carrera wurde somit zurückgewiesen.

Quelle und weitere Infos: it-rechtsinfo.de
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