Vorratsdaten: Speicherung beschlossene Sache Options
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Mickey vom
23.02.2018 - 161 Hits -
Am 21.2.2006 hat der EU-Rat die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung beschlossen. Bereits am 16.2.2006 hatte der deutsche Bundestag einen entsprechenden Beschluss gefasst, mit dem er die Bundesregierung zur Umsetzung der Richtlinie mit einem Speicherzeitraum von 6 Monaten auffordert.
Am 14.12.2005 hatte das EU-Parlament der EU-Richtlinie zur systematischen Speicherung von Verbindungsdaten bei der Telefon- und Internetnutzung zugestimmt, und somit einer Speicherung von Verbindungsdaten, je nach Ausführung der Richtlinie durch die EU-Länder, für einen Zeitraum zwischen 6 und 24 Monaten.
Sicherheitsbehörden können daraus (Verbindungsdaten, die beim Telefonieren -Festnetz oder Mobiltelefon- SMS-Versand, Mailen, Surfen, Filesharing anfallen) bei Verdacht schwerer Straftaten mittels Datamining Verbindungen zwischen Telekommunikationspartnern ermitteln.
Datenschützer stehen dieser Maßnahme kritisch gegenüber.
EU-Justizminister beschließen Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung