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Urteil: Forenbetreiber haftet auch ohne Kenntnis für Forenbeiträge Options

von Mickey vom 05.12.2017 - 186 Hits -

Mit Beschluß vom 20.09.2005, Az.: 324 O 721/05, hat das Hamburger Landgericht jetzt eine einstweilige Verfügung bestätigt, nach der ein Forenbetreiber ab Kenntnis einer Rechtsverletzung in angemessenem Umfang dafür Sorge zu tragen hat, dass die Rechtsverletzung nicht erneut auftreten kann.
Nach bisher überwiegender Rechtsprechung haftete ein Forum Betreiber grundsätzlich erst ab Kenntnisnahme einer Rechtsverletzung, bisher jedoch ohne weitere entsprechende Filter Maßnahmen ergreifen müssen (vgl. §§11 TDG).

Im vorliegenden Fall wurde es Heise online verboten, Forenbeiträge zu verbreiten, in denen durch einen Dritten dazu aufgerufen wurde, durch den massenhaften Abruf eines Programms den Server eines Unternehmens zu lahmzulegen.
Heise hätte entsprechende Filter Maßnahmen ergreifen müssen, um seinen Sorgfaltspflichten nachzukommen.
Heise wird damit faktisch gezwungen, sämtliche Beiträge zu den Diskussionsforen im Vorhinein auf diesen Rechtsverstoß hin zu überprüfen, und kann sich nicht darauf berufen, dass eine Haftung erst ab Kenntnisnahme eintrete.

Dieses Urteil dürfte somit entsprechende Auswirkungen auf den Betrieb von Internetforen und vergleichbaren Diensten haben, und steht nach Ansicht eines heise Justiziars im klaren Widerspruch zu dem erklärten Willen des Gesetzgebers (§11TDG) und der RICHTLINIE 2000/31/EG DES EUROPAEISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES ...über bestimmte rechtliche Aspekte der Dienste der Informationsgesellschaft, insbesondere des elektronischen Geschäftsverkehrs, im Binnenmarkt („Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr“)
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