@ana: Viele Verkäufer brauchen nichts zu ändern. Das Urteil betrifft ja nur die Verkäufer, die bisher eine Gesetzeslücke (die immer noch besteht) ausgenutzt haben um sich einen Vorteil zu verschaffen.
@Fabian: Du würdest es für richtig halten, dass du die Abmahnkosten tragen musst, wenn jemand die Inhalte des Supportnet klaut??? Die Rechtslage hat sich in diesem Bereich in Deutschland durch einige Urteile in letzter Zeit imho deutlich verbessert. So gilt eine Abmahnung als rechtswidrig, wenn sie gemacht wurde um Abmahnkosten entstehen zu lassen. Und das unabhängig davon, ob sich durch diese Kosten jemand bereichern wollte oder ob damit dem Abgemahnten geschadet werden sollte. In mindestens einem Urteil war die Abmahnung sogar unrechtens (und dadurch teuer für den Abmahnenden) nur weil der Abgemahnte auch ohne Abmahnung zu sofortiger Unterlassung bereit gewesen wäre und vom Abmahnenden kein gravierender Schaden nachgewiesen werden konnte.
Zitat:
...dass die vielen Anwälte auch was verdienen wollen und sich mit Abmahnungen ihren Salair aufbessern wollen
Die vielen Abmahnungen werden aber aber fast alle nur von ganz wenigen Anwälten gemacht.
Ich bin der Meinung, dass ein professioneller Ebayverkäufer seinen Kunden die gleichen Rechte zugestehen müssen sollte, wie ein Versandhaus. Ein Ebay-Verkäufer, der das macht, hat mit dem beschriebenen Urteil kein Problem.